Berufliche Rehabilitation eröffnet Menschen mit einer angeborenen oder im Laufe ihres Lebens erworbenen Einschränkung neue berufliche Chancen oder ermöglicht den Erhalt ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit. Mit den so genannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (kurz LTA) kann der Arbeitsplatz erhalten bleiben. Es können aber auch durch Weiterbildungs- oder Umschulungsangebote Qualifikationen erworben werden, die neue berufliche Perspektiven eröffnen.
Einrichtungen wie Berufsförderungswerke (kurz BFW), Berufsbildungswerke (kurz BBW) oder Werkstätten für behinderte Menschen (kurz WfbM) sind die in Deutschland gesetzlich verankerten Ansprechpartner, wenn es um die berufliche Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung geht.
Um mehr über die Aufgaben, Zielgruppen und konkreten Angebote der drei Einrichtungstypen zu erfahren, schauen Sie in die jeweilige Beschreibung der Rehawelt rein.