Was sind Berufsförderungswerke?
Berufsförderungswerke (BFW) sind überbetriebliche Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Sie sind Ansprechpartner für alle Erwachsenen, die sich aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nach Krankheit, Unfall oder aus gesundheitlichen Gründen beruflich neu orientieren müssen. Sie unterstützen erwachsene Menschen mit Weiterbildungs- und Umschulungsangeboten bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben.
Gesetzliche Grundlage für die BFW bietet das Sozialgesetzbuch (SGB), in dem sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) geregelt werden, im SGB IX (§§ 49 bis §§ 65) und weitere Sozialgesetzbücher (z. B. § 16 SGB VI). Der gesetzliche Auftrag der BFW ist die nachhaltige Integration von Menschen mit (drohender) Behinderung in das Arbeitsleben.
Welche Leistungen erbringen Berufsförderungswerke?
Die Leistungen der BFW orientieren sich an den Grundsätzen „Prävention vor Rehabilitation“ und „Rehabilitation vor Rente“.
Prävention
Die BFW beraten Arbeitgebende, Arbeitnehmende, Rehabilitationsträger und Krankenkassen zu Maßnahmen, die den Erhalt der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit sichern. Zu diesen Leistungen gehören u.a.:
Betriebliches Beratung zur Arbeitsplatzausstattung
Beratung zum betrieblichen Arbeitsschutz
Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz
Sehergonomische Beratung am Arbeitsplatz
Bedarfsermittlung
Durch ein Reha-Assessment werden die persönlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit den Anforderungen des Arbeitsplatzes oder einer Berufsrichtung abgeglichen. Dabei werden notwendige Förderbedarfe festgestellt.
Durch eine systematische Kompetenz- und Bedarfsanalyse wird das individuelle Leistungsprofil ermittelt und daraufhin zusammen mit den Rehabilitanden ein individueller Integrationsplan abgestimmt.
Vorbereitung
Hier werden Betroffene mit handlungsorientierten Konzepten wie z. B. dem Lernen in Projekten, Methoden der Problemlösungsansätze unterstützt und das soziale Lernen in Gruppen gefördert. Zugleich wird Raum für die Auseinandersetzung mit der Behinderung gegeben und somit der schwierige Prozess einer beruflichen Neuorientierung erleichtert.
Durch die Bedarfsermittlung im Vorfeld können sich Hinweise auf die Notwendigkeit einer Reha-Vorbereitung ergeben, z.B. wenn die letzte Lernerfahrung weit zurück liegt. In vorbereitenden Maßnahmen wird dann „das Lernen wieder gelernt“.
Daneben gibt es vorbereitende Angebote, die sich an spezielle Zielgruppen richten, wie beispielsweise das Erlernen der Braille-Schrift oder das Mobilitätstraining bei Seheingeschränkten und Blinden. Für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit einer psychischen Vorerkrankung bieten die BFW ein individuell abgestimmtes Stabilisierungstraining an. Ziel sind die Abklärung und Förderung der psychischen Stabilität und Belastungsfähigkeit für die nachfolgende berufliche Qualifizierung.
Berufliche Qualifizierung
Die BFW bieten deutschlandweit mehr als 250 Qualifizierungen in Form von klassischen Umschulungen oder Weiterbildungen an. Neben einem anerkanntem Berufsabschluss (z. B. Kammer- oder Fachschulabschluss, Staatsexamen), können Qualifizierungen mit zertifiziertem Abschluss oder Teil- und auf spezifische Arbeitsplätze ausgerichtete Anpassungsqualifizierungen erworben werden.
Das Angebot in den einzelnen BFW vor Ort wird bestimmt durch die regionale Arbeitsmarktsituation, Kooperationen mit Unternehmen sowie Erfahrungen und Expertise des jeweiligen Berufsförderungswerks.
Integration in den Arbeitsmarkt
Leistungsberechtigte mit besonderen Vermittlungshemmnissen haben die Möglichkeit, Integrationsmaßnahmen („Integration direkt“) der Berufsförderungswerke in Anspruch zu nehmen. Der Fokus liegt auf Kurzzeitmaßnahmen mit hohen betrieblichen Anteilen, in der Regel aufsetzend auf vorhandene berufliche oder tätigkeitsspezifische Kompetenzen. Hierbei finden sich auch spezielle Angebote für besondere Behinderungsformen. Diese Angebote eignen sich ebenfalls für ältere arbeitssuchende Menschen mit Behinderung.
Welcher Rehabilitationsträger ist für die Leistungen in einem BFW zuständig?
Für Leistungen, die die BFW erbringen ist kein einheitlicher Rehabilitationsträger zuständig. Zu den Kostenträgern gehören im Leistungsbereich der BFW vor allem die Gesetzliche Rentenversicherung, die Gesetzliche Unfallversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit. Daneben können die Kosten für eine Rehabilitationsmaßnahme bzw. ergänzende Leistungen auch von der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Eingliederungshilfe, der Jugendhilfe oder der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge getragen werden.