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Dritte Sitzung der Arbeitsgruppe Ethik, Künstliche Intelligenz & Menschen mit Behinderung

07.05.2021 | Neuigkeiten

Am 29. April 2021 fand die dritte Sitzung der Arbeitsgruppe Ethik, Künstliche Intelligenz (KI) & Menschen mit Behinderung (kurz: AG Ethik) als virtuelle Arbeitssitzung statt. Die projektbegleitende Arbeitsgruppe setzte so ihre im November 2020 begonnene Auseinandersetzung mit ethischen Fragestellungen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der beruflichen Rehabilitation fort.

In der dritten Sitzung bearbeiteten Expert*innen aus den Bereichen Technologie, Ethik und Inklusion Fragen nach ethischen Anforderungen an Design, Nutzung und gesellschaftliche und organisatorische Rahmenbedingungen von KI-gestützten Technologien. Schwerpunkt waren bestehende ethische Leitlinien und Bewertungsansätze zum Einsatz von KI-Technologien. Diese Leitlinien umfassen verschiedene Ethikdimensionen, wie etwa Selbstbestimmung und menschliche Autonomie. In einer integrierten Workshop-Phase wurden ausgewählte Ethikdimensionen um inklusionsspezifische Aspekte ergänzt und konkrete Maßnahmen abgeleitet.

Ein Teil der Diskussionen bezog sich auf die Frage, wie Menschen mit Behinderungen die selbstbestimmte Nutzung KI-gestützter Technologien ermöglicht werden kann. Es gehe dabei nicht prinzipiell um Unabhängigkeit durch oder von (KI-)Technologie, sondern um das Ermöglichen von guten Beziehungen sowohl zu Technologie als auch zu anderen Menschen und sich selbst. Was eine gute Nutzung ausmache, sei dabei abhängig von individuellen Präferenzen, konkreten Situationen und Tagesform. Eine aus ethischer Sicht wichtige Voraussetzung ist die Transparenz und Aufklärung über KI-Systeme, v.a. über die Ziele und Wirkungsabsicht, die technischen Prozesse und Funktionen sowie die erhobenen und genutzten personenbezogenen Daten. Entwickler*innen von KI-Systemen können diese ebenso unterstützen können wie Organisationen, die KI-Systeme einsetzen. Neben Chancen und Risiken der Nutzung von KI-Technologien wurden auch ethische Aspekte in der Entwicklung und in der Regulierung solcher Technologien diskutiert. So war ein weiterer Themenpunkt auch die frühzeitige Einbindung von vielfältigen behinderungsspezifischen Perspektiven in die Technikentwicklung. Damit hingen Fragen nach Barrieren in der Vermittlung technischen Wissens zusammen und es wurden Maßstäbe der Erklärbarkeit von KI-gestützten Assistenzsystemen für Menschen mit diversen Behinderungen diskutiert.

Die erarbeiteten Ergebnisse werden ausgewertet, aufbereitet und fließen in die weitere Arbeit der AG Ethik ein. Den Abschluss des Treffens bildete ein Ausblick auf die vierte von fünf Sitzungen, die für den Spätsommer geplant ist. Hier soll es um die Übertragung des erarbeiteten ethischen Rahmens auf konkrete Szenarien der Lern- und Experimentierräume im Projekt KI.ASSIST gehen. Anhand einzelner KI-gestützter Technologien und verschiedener spezifischer Zielgruppen können Plausibilität und mögliche Leerstellen weiterführend in den Blick genommen werden.

Weitere Informationen zur Arbeit der Arbeitsgruppe finden Sie hier: AG Ethik

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