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Auftaktveranstaltung des Projekts KI-Kompass Inklusiv am 02. Juni

03.05.2023 | Neuigkeiten

Das vorläufige Programm der Auftaktveranstaltung

ZeitraumProgrammpunkt
09.00 - 10.00 UhrAnkommen & Networking
10.00 - 10.10 UhrOffizieller Beginn: Begrüßung und Tagesablauf
Teresa Sickert (Moderation)
10.10 - 10.25 UhrGrußwort
Dr. Annette Tabbara (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
10.25 - 11.00 UhrKeynote - KI & Inklusion
Dr. Leila Mekacher (SRH Berufsbildungswerk Neckargemünd GmbH)
11.00 - 11.15 UhrKI, Digitalisierung & Inklusion: Politische Aktivitäten zum Themenbereich
Judith Peterka (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
11.15 - 11.35 UhrDas Projekt KI-Kompass Inklusiv
Susan Beudt (Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz)
11.35 - 12.35 UhrMittagspause

Demonstration von drei KI-gestützten Assistenztechnologien
12.35 - 13.15 UhrWorld Cafés zu den Säulen des Projekts KI-Kompass Inklusiv

Demonstration von drei KI-gestützten Assistenztechnologien
13.15 - 13.25 UhrKaffeepause
13.25 - 14.20 UhrWorld Cafés zu den Säulen des Projekts KI-Kompass Inklusiv

Demonstration von drei KI-gestützten Assistenztechnologien
14.20 - 15.20 UhrPaneldiskussion: KI-Kompass Inklusiv 2027 - Eine Vision für Weg und Ziel
Jun.-Prof. Dr. Liane Bächler (Universität zu Köln)
Dagmar Greskamp (Aktion Mensch)
Dr. Leila Mekacher (SRH Berufsbildungswerk Neckargemünd)
Frank Schrapper (BIH e.V.)
Prof. Dr. Niels Pinkwart (DFKI & HU Berlin)
15.20 - 15.30 UhrAbschluss

Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise für Auftaktveranstaltung des Projektes KI-Kompass Inklusiv

Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmenden der Auftaktveranstaltung des Projektes KI-Kompass Inklusiv (im Folgenden „Veranstaltung“) und der Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH für das Projekt KI-Kompass Inklusiv (im Folgenden „VERANSTALTER“). Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

I.    Allgemeine Regelungen

1.   Interessensbekundung, Teilnahmebestätigung, Stornierung

1.1    Vertragsschluss
Nach der Interessensbekundung zur Teilnahme an der Veranstaltung (über die Website oder auf anderem Wege) erhält der Teilnehmende zunächst eine Eingangsbestätigung, die noch unter dem Vorbehalt der Platzverfügbarkeit steht. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der VERANSTALTER dem Teilnehmenden eine ausdrückliche Teilnahmebestätigung per E-Mail zuschickt.
1.2    Mitteilung bei Nichterscheinen
Falls der Teilnehmende an der Veranstaltung doch nicht teilnehmen kann, bitten wir um möglichst frühzeitige Mitteilung, spätestens 3 Werktage vor der geplanten Veranstaltung, da die Platzkontingente begrenzt sind und der Platz dann ggf. an einen anderen Teilnehmenden vergeben werden kann.

1.3    Weitergabe der Teilnahmebestätigung
Die Weitergabe der Teilnahmebestätigung an Dritte ist nicht gestattet.

1.4    Einlasskontrolle
Bei Betreten der Präsenzveranstaltung ist die Teilnahmebestätigung zur Kontrolle als Ausdruck oder digital (z.B. auf einem Smartphone) vorzuzeigen. Alternativ können sich Teilnehmende durch einen gültigen Bundespersonalausweis, einen gültigen Reisepass, oder ein gleichgestelltes gültiges ausländisches Ausweispapier gegenüber dem vom VERANSTALTER eingesetztem Personal ausweisen.

 

2.    Verlegung/Programmänderung, Absage und Abbruch

2.1    Verlegung/Programmänderung
Der VERANSTALTER behält sich das Recht zur zeitlichen und/oder räumlichen Verlegung der Veranstaltung, von Veranstaltungsteilen sowie zu Programmänderungen vor. In allen Fällen behält die Teilnahmebestätigung ihre Gültigkeit. Bei einer Verlegung auf einen anderen Tag (nicht aber bei einer zeitlichen Verschiebung am gleichen Tag) sowie bei erheblichen Programmänderungen ist der Teilnehmende berechtigt, die Teilnahme an der Auftaktveranstaltung zurückzuziehen. Eine erhebliche Programmänderung liegt vor, wenn der Inhalt (und nicht nur die Schwerpunktsetzung) von Vorträgen, Workshops o.ä. ausgetauscht wird oder Vorträge/Workshops ersatzlos entfallen, nicht dagegen, wenn aus organisatorischen Gründen die Person des Vortragenden bzw. Dozenten ausgewechselt wird. Bei einer räumlichen Verlegung in eine andere Stadt (nicht aber an einen anderen Veranstaltungsort in der gleichen Stadt) ist der Teilnehmende ebenso zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Der Rücktritt durch den Teilnehmenden ist in Textform (E-Mail ausreichend) oder schriftlich auf dem Postweg zu erklären. Die Teilnahmebestätigung verliert in diesem Fall seine Gültigkeit.

2.2    Absage 
Der VERANSTALTER ist berechtigt, die Veranstaltung aus sachlichen Gründen, u.a. wegen zu geringer Teilnehmendenzahl, bis sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung abzusagen. Sofern ein wichtiger, vom VERANSTALTER nicht beeinflussbarer Grund erst später eintritt (z.B. Erkrankung des Vortragenden, behördliche Anordnung, Höhere Gewalt), ist auch eine kurzfristigere Absage möglich. 

2.3    Wiederholung der Veranstaltung
Im Fall einer Wiederholung der Veranstaltung, d.h. Neuansetzung einer bereits begonnenen und dann abgebrochenen Veranstaltung, gilt die Wiederholung als neue Veranstaltung; die Teilnahmebestätigung für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn, der VERANSTALTER weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit der Teilnahmebestätigung auch für die Wiederholung hin.

 

3.    Urheberrechte

3.1    Tagungsunterlagen
Sämtliche Tagungsunterlagen des VERANSTALTERS sind urheberrechtlich geschützt. Den Teilnehmenden wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist den Teilnehmenden insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen zu ändern, sie entgeltlich oder unentgeltlich öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden. 

3.2    Verbot der Aufzeichnung
Eine Aufzeichnung der Veranstaltung sowie von Teilen davon durch den Teilnehmenden ist untersagt.

 

4.    Haftung

4.1    Die Veranstaltung wird von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Der VERANSTALTER übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Veranstaltungsinhalte sowie der Tagungsunterlagen, ebenso wenig für die Verwertbarkeit der Veranstaltung für berufliche oder persönliche Zwecke der Teilnehmenden. 

4.2   Eine Haftung des Veranstalters für Schäden der Teilnehmenden aus jeglichem Rechtsgrund - einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung - ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch den Veranstalter grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit.

 

II.    Bedingungen für die Teilnahme an der Auftaktveranstaltung

1.    Verhalten in der Veranstaltungsstätte

1.1    Hausrecht
Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem VERANSTALTER oder beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des VERANSTALTERS, der Polizei und des Sicherheitspersonals im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung, ist stets Folge zu leisten.

1.2    Zutritt

Grundsätzlich ist jeder Teilnehmende mit einer Teilnahmebestätigung zum Zutritt zur Veranstaltungsstätte berechtigt. Der Zutritt kann aber verweigert bzw. der Teilnehmende der Veranstaltungsstätte verwiesen werden, wenn

  1. der Teilnehmende sich weigert, sich vor Betreten der Veranstaltungsstätte am Eingang und/oder im Innenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen;
  2. die auf der Teilnahmebestätigung aufgedruckten Individualisierungsmerkmale manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt sind oder mit der Teilnahmebestätigung bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom VERANSTALTER zu vertreten ist, und/oder der Teilnehmende nicht mit demjenigen Teilnehmenden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit der Teilnahmebestätigung entsprechend als Teilnehmender gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf der Teilnahmebestätigung vermerkt ist;
  3. der Teilnehmende ersichtlich alkoholisiert ist und/oder unter Drogeneinfluss steht;
  4. einer der folgenden Gegenstände mitgeführt oder verwendet werden: Drohnen, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen und ähnliche gefährliche Gegenstände, Tiere (mit Ausnahme von Assistenzhunden).

1.3    Keine Entschädigung
Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Teilnehmenden auf Entschädigung.

 

2.    Foto- und Filmaufnahmen

2.1     Verwendungszwecke Foto- und Videoaufnahmen

Auf der Präsenz-Veranstaltung werden durch Mitarbeiter des VERANSTALTER bzw. durch vom VERANSTALTER beauftragte Dienstleister Foto- und/oder Videoaufnahmen von der Veranstaltung und ihren Gästen angefertigt. Die Aufnahmen werden zu folgenden Zwecken genutzt: 

  • Veröffentlichung auf der Website des VERANSTALTERS sowie auf Websites von Projektpartnern, die an der o.g. Veranstaltung mitwirken
  • Veröffentlichung auf den Social Media Kanälen des VERANSTALTERs, bspw. LinkedIn
  • Veröffentlichung von Standbildern in Printmedien des VERANSTALTERs (Eigenveröffentlichungen sowie im Kundenauftrag)
  • Veröffentlichung auf den öffentlichkeitswirksamen Kanälen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des DFKIs.
  • Weitergabe an Dritte, insbesondere Print- und Onlinemedien zum Zwecke der Berichterstattung
  • Dauerhafte Aufbewahrung der Aufnahmen in einem internen Archiv

2.2     Rechtsgrundlage Panorama- und Großgruppenaufnahmen
Soweit Aufnahmen als Panoramaaufnahmen der Veranstaltung ohne konkreten Fokus auf bestimmte Personengruppen oder als Aufnahmen von Menschenansammlungen von mehr als 10 Personen auf der Veranstaltung gestaltet sind, erfolgt dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Grundlage des berechtigten Interesses des VERANSTALTERS an der Dokumentation der Veranstaltung und bedarf keiner gesonderten Einwilligung der abgebildeten Personen.

2.3     Rechtsgrundlage Porträt- und gezielte Gruppenaufnahmen
Soweit Aufnahmen von individuellen Porträtaufnahmen von Teilnehmenden bzw. gezielte Gruppenaufnahmen bis maximal 10 Personen angefertigt werden sollen, erfolgt die Aufnahme und die Verwendung gem. Ziff. 2.1 der Teilnahmebedingungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. b DSGVO für die Erfüllung des Teilnahmevertrages.

Sollte ein Teilnehmender nicht wünschen, dass von ihm individuelle Porträtaufnahmen bzw. gezielte Gruppenaufnahmen bis maximal 10 Personen angefertigt werden, hat er die Möglichkeit, bei Betreten der Veranstaltung an der Registrierung eine farbige Markierung abzuholen, die gut sichtbar getragen werden muss. Hierdurch wird den anwesenden Kameraleuten und Fotografen signalisiert, dass diese Person keine Aufnahmen wünscht.

 

3.    Verwendung der Namensangabe aus der Anmeldung
Die Angabe des vollen Namens und der Institution des Teilnehmenden ist zwingend erforderlich. Der Name und die Institution werden auf ein Namensschild für die Teilnehmenden gedruckt und zur Erstellung von Teilnehmendenlisten verwendet. Beide Dokumente sind nicht öffentlich zugänglich. Der Teilnehmende kann frei entscheiden, ob er sein Namensschild sichtbar trägt.

 

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